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Sie als Mitglied des Bund der Versicherten e. V. (BdV) sowie nach Maßgabe der BdV-Satzung auch Ihr*e Partner*in und Ihre Kinder können einen Versicherungsvertrag innerhalb des Rahmenvertrags als Versicherungsnehmer*in abschließen.
Bei Abschluss der Risikolebensversicherung müssen Versicherungsnehmer*in und versicherte Person identisch sein. Ein Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft ist nach Vertragsschluss grundsätzlich möglich. Dies kann von Vorteil für Partner*innen sein, die sich gegenseitig absichern möchten. Denn sind Versicherungsnehmer*in und bezugsberechtigte Person gleich, fällt bei Auszahlung der Versicherungsleistung keine Erbschaftsteuer an.
Der Classic Schutz bietet Ihnen eine ausreichende Absicherung zu einem niedrigen Beitrag. Der Premium Schutz beinhaltet noch umfassendere Leistungen. Über den Premium Plus Schutz erhalten Sie einen Rundumschutz.
Leistungen |
Premium Plus |
Premium |
Classic |
Weltweiter Versicherungsschutz |
x |
x |
x |
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod |
X |
X |
X |
Beitragspause oder Beitragsreduzierung |
X |
X |
X |
Erhöhungsoption |
X |
X |
X |
Erweiterte Erhöhungsoption |
X |
X |
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Ereignisunabhängige Erhöhungsoption |
X |
X |
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Vorgezogene Todesfallleistung |
X |
X |
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Verlängerungsoption |
X |
X |
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Beitragsstundung |
X |
X |
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Kinder-Bonus |
X |
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Bau-Bonus |
X |
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Einmalleistung bei schweren Krankheiten |
x |
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Im Zahlbeitrag werden die Überschüsse durch Sofortverrechnung berücksichtigt, nur diesen Betrag müssen Sie zahlen. Zahlbeiträge können im schlechtesten Fall bis zum Tarifbeitrag ansteigen. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich und geschähe nur, wenn der Versicherer Überschüsse kürzt.
Sie können eine annuitätisch fallende Versicherungssumme – abhängig von Zins- und Tilgungssatz – vereinbaren, wenn Sie ein Darlehen absichern möchten.
Nichtraucher oder Nichtraucherin ist, wer in den vergangenen zwölf Monaten vor Antragstellung kein Nikotin zu sich genommen hat. Hiermit ist der aktive Genuss von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen oder Kautabak, aber auch von E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen sowie die Nikotinaufnahme über Nikotinpflaster oder Ähnliches gemeint. Wird ein Nichtraucher oder eine Nichtraucherin zum Raucher oder zur Raucherin, muss dies angezeigt werden. Der Vertrag wird dann an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Die Erhöhungsoption ist enthalten - in den Tarifen Premium und Premium Plus sogar erweitert. So haben Sie die Möglichkeit, ohne erneute Risikoprüfung die Versicherungsleistung innerhalb von zwölf Monaten zu erhöhen, nachdem bei der versicherten Person bestimmte Ereignisse eingetreten sind. Bei dem Tarif Classic ist dies etwa bei der Geburt eines Kindes oder Finanzierung einer Immobilie der Fall; bei den Tarifen Premium und Premium Plus darüber hinaus auch bei Heirat, Einkommenssteigerungen und weiteren Ereignissen. Die Erhöhung innerhalb bestimmter Summengrenzen ist bis zur Vollendung des 49. Lebensjahres möglich.
Die Tarife Premium und Premium Plus sehen die Erhöhungsoption einmalig sogar unabhängig von einem Ereignis vor, wenn die versicherte Person das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Über den Tarif Premium Plus erhalten Sie eine einmalige Leistung in Höhe von 10 % der Versicherungssumme (max. 10.000 Euro), wenn Sie an bösartigem Krebs erkranken oder einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder eine Querschnittslähmung erleiden.
Beim Tarif Premium Plus erhöht sich die Versicherungssumme einmalig um 20 %, wenn Sie ein Darlehen in Höhe von mindestens 100.000 Euro zur Finanzierung des Baues oder Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie aufnehmen. Der zusätzliche Schutz gilt befristet für zwölf Monate nach Unterzeichnung des Kreditvertrags und ist kostenlos.
Haben Sie sich für den Premium Plus Schutz entschieden, erhöht sich befristet auf zwölf Monate nach der Geburt oder Adoption eines Kindes die Versicherungssumme um 20 % ohne Erhöhung des Beitrages.
Haben Sie den Premium oder Premium Plus Schutz gewählt, können Sie Ihren Versicherungsschutz einmalig ohne erneute Risikoprüfung verlängern.
Sind Sie schwer erkrankt und haben eine Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten, wird die Versicherungssumme beim Premium und Premium Plus Schutz bereits vor dem Tod ausgezahlt.
Nein, das ist nicht möglich. Unabhängig davon empfehlen wir stets den Abschluss von zwei Einzelverträgen, da sich so jeder individuell absichern kann und z. B. bei Trennung oder Scheidung jede*r seinen eigenen Vertrag behält.
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