Beschwerdemanagement

Für uns steht die Zufriedenheit der BdV-Mitglieder an erster Stelle. Für den Fall, dass Sie dennoch einmal nicht zufrieden sind und eine Beschwerde an uns richten möchten, haben wir eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen.

Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Beschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben.

So wollen wir Ihre Zufriedenheit und Vereinstreue sicherstellen.

Wohin schicken Sie Ihre Beschwerde?

Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) zu richten an

  • Postalisch: BdV Mitgliederservice GmbH (BMS), Beschwerdemanagement, Postfach 57 02 61, 22771 Hamburg 
  • Per Telefax an: +49 40-308 503 26
  • Per E-Mail an: beschwerde@bdv-service.de

Wie gehen wir mit Ihrer Beschwerde um?

Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde umgehend. Sie erhalten von der Geschäftsleitung innerhalb von fünf Werktagen eine Antwort auf Ihre Beschwerde.

Was tun wir für Sie?

Wir bearbeiten jede Beschwerde individuell und setzen uns mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinander. Hierzu nehmen wir notwendige Recherchen vor.

Unsere Antwort erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang Ihrer Beschwerde. Sollten wir mehr Zeit für die Antwort benötigen, erhalten Sie von uns einen begründeten Zwischenbescheid.

Wie unterrichten wir Sie?

Wir unterrichten Sie in Textform, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch auch schriftlich.

Wer kann Ihnen helfen, wenn wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen können?

Wenn wir Ihrer Beschwerde nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür. Folgende Möglichkeiten haben Sie, Ihr Anliegen weiterzuverfolgen:

  • BdV-Schlichtungsstelle
    Postfach 57 02 61
    22761 Hamburg

     Telefon: +49 40 - 357 37 30 0
     Fax:       +49 40 - 357 37 30 99
     E-Mail: info@bundderversicherten.de

Wie kann Ihnen der Versicherungsombudsmann weiterhelfen?

Für Beschwerden gegen Vermittler gilt die Verfahrensordnung für Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen (VermVO), abrufbar unter https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/verfahrensordnungen/vermvo/.

Wie kann die BdV-Schlichtungsstelle Ihnen helfen?

Sollte es im Schadenfall zu Problemen kommen, können sich die Mitglieder des BdV an die eigens dafür eingerichtete BdV-Schlichtungsstelle wenden.

Die BdV- Schlichtungsstelle prüft Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag und vermittelt gegebenenfalls zwischen Ihnen und den Gruppenvertragspartnern. Diese exklusive Leistung erspart zeitintensiven Schriftverkehr und Diskussionen mit der Versicherungsgesellschaft. Und: Sie ist kostenlos für Sie.

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