Unfall

Durch einen Unfall können Sie einen dauerhaften körperlichen oder geistigen Schaden erleiden. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie in Ihrer Lebensführung Unfallgefahren ausgesetzt sind (z. B. beim Ausüben gefährlicher Hobbys). Die Versicherungssumme können Sie verwenden, um den invaliditätsbedingt einmaligen Finanzbedarf zu decken. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie einen Umbau Ihrer Wohnung, Ihres Kfz oder spezielle Prothesensysteme wünschen.

Versicherbar sind Kinder und Erwachsene. Unsere Gruppenversicherung für Erwachsene ist leistungsstark und erfüllt die BdV-K.-o.-Kriterien. Diese sowie weitere allgemeine Informationen zur Unfallversicherung finden Sie im Infoblatt des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Hier eine Auswahl einiger Highlights der Gruppenversicherung:

  • Als Invaliditätsgrundsumme können Sie in Tausenderschritten von 50.000 Euro bis 400.000 Euro frei wählen.
  • Eine Todesfallsumme kann zusätzlich bis 30.000 Euro (bei Minderjährigen bis 15.000 Euro) vereinbart werden.
  • Eine Progression von 225 Prozent kann gewählt werden.
  • Die Frist, innerhalb der die Invalidität nach einem Unfall eingetreten sein muss, beträgt zwei Jahre. Die Invalidität muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall von einer Ärztin bzw. einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen beim Versicherer geltend gemacht werden.
  • Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden, die durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurden.
  • Auch bei bleibenden Schäden durch bestimmte Infektionskrankheiten (z. B. Röteln, Scharlach) oder durch Insektenstiche und Tierbisse (z. B. Borreliose, Malaria) besteht Versicherungsschutz.
  • Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge der Einnahme von Medikamenten, Epilepsie, Ohnmacht oder Trunkenheit (beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille).

Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier.

Beitragsrechner

Achtung

Gefahrengruppen für volljährige Personen
A: vorwiegend Berufe ohne körperliche Tätigkeit (z. B. Bürotätigkeit)
B: vorwiegend Berufe mit körperlicher Tätigkeit und/oder gefährlicher Tätigkeit

Progression
Durch die Vereinbarung einer Progression steigen die Versicherungsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden progressiv an (beginnend ab 25 % Invaliditätsgrad). Am Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, wird der Versicherungsschutz automatisch auf "ohne Progression" umgestellt.

Beitragsrechner zur
Unfallversicherung

(50.000 - 400.000 Euro)
(0 - 30.000 Euro)

* Pflichtfeld

Beiträge sind gültig seit 01.01.2021

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